Einkommensteuer fuer Selbststaendige 2026: Steuersaetze und Berechnung
Selbststaendige in Deutschland zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Diese Anleitung erklaert die Steuersaetze 2026, den Grundfreibetrag, Abzugsmoeglichkeiten und wie Sie Ihre Steuerlast berechnen.
Einkommensteuer Steuersaetze 2026
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 11.784 EUR | 0% (Grundfreibetrag) |
| 11.785 - 17.005 EUR | 14% bis 24% (Progressionszone 1) |
| 17.006 - 66.760 EUR | 24% bis 42% (Progressionszone 2) |
| 66.761 - 277.825 EUR | 42% (Spitzensteuersatz) |
| Ab 277.826 EUR | 45% (Reichensteuersatz) |
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Als Selbststaendiger ermitteln Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen so: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Vom Gewinn ziehen Sie dann Sonderausgaben, aussergewoehnliche Belastungen und andere Abzuege ab. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.
Grundfreibetrag 2026
Bis zu einem Einkommen von 11.784 EUR (Einzelperson) bzw. 23.568 EUR (Verheiratete) faellt keine Einkommensteuer an. Dieser Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum steuerlich ab.
Betriebsausgaben: Was koennen Selbststaendige absetzen?
- Buero- und Raumkosten (Miete, Nebenkosten des Geschaeftssitzes)
- Fahrtkosten (0,30 EUR/km fuer eigenes Fahrzeug oder tatsaechliche Kosten)
- Telefon und Internet (anteilig, soweit beruflich genutzt)
- Software und IT-Ausruestung (sofortabzug bis 800 EUR netto)
- Fortbildungskosten direkt im Zusammenhang mit der Taetigkeit
- Krankenversicherungsbeitraege (Sonderausgabenabzug)
- Altersvorsorge (Beitraege zur gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung)
Gewerbesteuer: Gilt sie fuer Freiberufler?
Freiberufler (Aerzte, Anwaelte, Architekten, Programmierer, Kuenstler) zahlen KEINE Gewerbesteuer — nur Einkommensteuer. Gewerbetreibende hingegen zahlen zusaetzlich Gewerbesteuer, sofern ihr Gewinn 24.500 EUR ueberschreitet. Der Gewerbesteuermessbetrag betraegt 3,5% x Gewerbeertrag, der dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer
Das Finanzamt setzt Einkommensteuer-Vorauszahlungen quartalsweise fest (10. Maerz, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember), sobald Ihre jaehrliche Steuerlast 400 EUR uebersteigt. Vorauszahlungen basieren auf der letzten veranlagten Steuererklarung. Zahlen Sie zu wenig, werden Nachzahlungszinsen faellig.